Auch in diesem Jahr können Sie bei uns wieder alle gängigen Blutdruckmessgeräte von einem Experten
prüfen lassen. Ist das Gerät in Ordnung, erhält dieses ein Prüfsiegel, welches Ihnen eine
Messgenauigkeit garantiert.
Sollte die Prüfung ergeben, dass das Gerät nicht mehr optimal funktioniert, empfehlen wir Ihnen gern ein
neues, für Sie passendes Gerät.
Auch zeigen wir Ihnen gern, worauf es bei der Messung ankommt.
Bringen Sie Ihr Blutdruckmessgerät bis zum 24.10. zu uns.
Fragen und Antworten für Patienten
Wie funktioniert das E-Rezept?
Das E-Rezept löst das rosa Papierrezept in der gesetzlichen Krankenversicherung ab. Der Arzt
erstellt die Verordnung elektronisch und legt sie geschützt auf einem zentralen Server ab.
Als Patient bekommen Sie nicht das eigentliche Rezept, sondern einen Schlüssel (E-Rezept-Token)
ausgehändigt. Nur mit diesem Schlüssel kann jede Apotheke das digitale Originalrezept vom
zentralen Server herunterladen und bearbeiten.
Mehr Informationen unter www.das-e-rezept-ist-da.de
Tickt Ihr Blutdruckmessgerät noch richtig?
Rezeptarten
Vom Arzt ausgestellte Rezepte fur Arzneimittel haben eine begrenzte Gültigkeitsdauer.
Ein rotes Rezept - Papier weiß, Aufdruck rot - ist für Medikamente, die von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden. Es gilt 28 Tage.
Ein rotes Rezept mit einem diagonalen Strich ist ein sogenanntes Entlassrezept. Es wird am Ende eines Krankenhausaufenthalts ausgestellt und dient der Überbrückung bis zur Weiterbehandlung durch den Hausarzt. Achtung: Es gilt nur drei Tage.
Für Privatrezepte verwenden die meisten Ärzte blaue Vordrucke. Sie sind ein viertel Jahr gültig.
Gelb sind Betäubungsmittel-Rezepte; in der Regel betreffen sie starke Schmerzmittel. Diese Verordnung muss innerhalb von sieben Tagen eingelöst sein.
Vor einiger Zeit neu hinzugekommen ist das grüne Rezept. Darauf trägt der Arzt Medikamente ein, die er empfiehlt.
Sie sind unbegrenzt gültig. Viele gesetzliche Krankenkassen erstatten die Kosten für rezeptfreie Arzneimittel.
Voraussetzung ist allerdings, dass Ihr Arzt das rezeptfreie Arzneimittel auf einem Grünen Rezept verordnet und Sie
es anschließend bei Ihrer Krankenkasse einreichen.
Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, welche rezeptfreien Arzneimittel erstattet werden.